Die Beratung unserer Mitglieder in beamten- und versorgungsrechtlichen Fragen, sowie im Beihilferecht, betrachten wir unverändert als vornehmste Aufgabe unseres Landesverbandes. Im Einvernehmen mit der Landesleitung wird gegebenenfalls auch Rechtsschutz für ein gerichtliches Streitverfahren gewährt. Sie können sich mit allen Fragen vertrauensvoll an uns wenden.

Die Zeitung „Aktiv im Ruhestand“ erhalten unsere Mitglieder kostenfrei 10 x pro Jahr per Post zugestellt. Diese Mitgliederzeitschrift unterrichtet ständig in leicht verständlicher Weise über beamtenpolitische und beamtenrechtliche Fragen, die für Ruhestandsbeamten und deren Hinterbliebenen von Interesse sind. Wegen ihrer allgemein verständlichen Darstellung hat sie einen hohen Informationswert.

Mit der Mitgliedschaft beim BRH erwerben die Mitglieder ohne Mehrkosten den Schutz einer Freizeitunfallversicherung, eine zusätzliche Prämie wird nicht erhoben.

Es werden gezahlt:

  1. bei Todesfall (nur Freizeit-Unfall)                                                                                                2.000,00 €
  2. Krankenhaus-Tagegeld bei stationärer Krankenhausbehandlung
    infolge eines Freizeit–Unfalls i. H. von                                                                                         5,00 €/Tag
  3. Genesungsgeld (für ebenso viele Tage wie das Krankenhaustagegeld) i. H. von                  5,00 €/Tag
  4. Kostenübernahme für Bergung und Rettung bei Freizeit-Unfall bis zur Höhe von               55.000,00 €

 

Ehefrauen, Ehemänner oder Lebenspartner unserer Mitglieder können gegen einen Monatsbeitrag von z. Z. nur € 1,50 ebenfalls Mitglied werden und haben damit auch die im Alter wichtige  Freizeitunfallversicherung.

Für Fragen und Erläuterungen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle dienstags in der Zeit von 9 - 12 Uhr gerne zur Verfügung.

Ausführliche Fragen und zusätzliche Informationen können Sie auch bekommen,

wenn Sie uns Ihre E-Mail Adresse mitteilen.

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